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Haltungshinweis für Chamäleone: Je nach Land, Bundesland / Kanton ist für Chamäleone eine entsprechende Haltebewilligung erforderlich! Die Haltebewilligung muss vom Reptilien Halter beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. z.B. für die Schweiz finden Sie Infos unter www.bvet.admin.ch - Schlangen, Warane, Eidechsen, Leguane und Chamäleone.
Chamäleons - Chamaeleonidae - auch Wurmzüngler, Unterordnung Leguanartige
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Chamäleon für Filmdreh gesucht
Liebe Internet-Gemeinde
Ich drehe Ende Januar im Rahmen meines ZHDK Studiums einen Kurzspielfilm in der es eine Dschungel-Traumsequenz gibt. Hierfü...